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Ablauf und Kosten

In der telefonischen Sprechstunde (aktuell mittwochs von 11:00- 12:40 Uhr) kannst du einen Termin für ein Erstgespräch (im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde) vereinbaren. In dem Erstgespräch wird geschaut, ob ein Therapiebedarf bei dir/Ihrem Kind besteht oder es eventuell auch andere Möglichkeiten neben einer Therapie geben könnte.

Wenn innerhalb der psychotherapeutischen Sprechstunde ein Therapiebedarf festgestellt worden ist, heißt dies nicht, dass es in eine unmittelbare psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis übergeht. Das hängt in der Regel von den verfügbaren freien Therapieplätzen ab.

Bitte bringen Sie folgendes zum Erstgespräch mit:

  • Gültige Krankenversichertenkarte (des Kindes / des Jugendlichen)
  • Kopie von Vorbefunden oder Arztbriefen bisher erfolgter Behandlungen
  • Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht muss die Zustimmung und Unterschrift beider Elternteile vorliegen

Informationen zu den Abrechnungsmöglichkeiten und Kosten:

Gesetzlich Versicherte:
In meiner Praxis werden die Kosten für eine Psychotherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privat-Versicherte und Beihilfe-Versicherte:
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel durch private Krankenversicherung beziehungsweise durch die Beihilfe übernommen. Zum Beginn einer Psychotherapie ist die Versicherung/ Beihilfestelle der richtige Ansprechpartner zur Kostenübernahme und zu den weiteren Formalitäten.

Selbstzahler*innen:
Eine verhaltenstherapeutische Behandlung kann auch auf Wunsch selbst finanziert werden.

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